Steinhoff: Wettbürosteuer kommt ab 2020 – ein wichtiger Baustein gegen Spielsucht

  • Veröffentlicht am: 25. September 2019 - 12:11

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Renee Steinhoff
Renee Steinhoff, Foto: Sven Brauers, © Grüne Hannover

Am 25.09.2019 ist Bundesweiter Aktionstag gegen Glücksspielsucht. Mit unzähligen Aktionen im gesamten Bundesgebiet gehen Mitarbeitende der Suchthilfe und Ehrenamtliche auf Menschen zu, machen auf das hohe Suchtpotenzial von Glücksspielen aufmerksam und informieren über die Gefahren dadurch.

In diesem Rahmen führen heute die Fachstelle Sucht und Suchtprävention vom Diakonischen Werk Hannover, Drobs Hannover, STEP und der Selbsthilfeverein für Glücksspielsüchtige und deren Angehörige „spielfrei leben e.V.“ eine gemeinsame Aktion in Hannovers Innenstadt durch. Zwischen Schillerdenkmal und Kröpcke werden zwischen 12:00 und 16:00 Uhr Passant*innen durch Emojis und Sprechblasen auf das Thema aufmerksam gemacht und zur Diskussion angeregt.

Dazu erklärt Renee Steinhoff, finanz- und ordnungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion:„Solche Aktionen und greifbare Informationen sind elementare Bestandteile der Spielsuchtprävention. Als einen zusätzlichen Beitrag von politischer Seite haben wir uns für die Einführung einer Wettbürosteuer eingesetzt: eine Steuer auf Sportwetten. Diese haben in den letzten Jahren in Niedersachsen stark zugenommen. Sie haben ein großes Suchtpotenzial, insbesondere durch Live-Wetten, bei denen das Wettereignis direkt mitverfolgt wird.“

Vor diesem Hintergrund wurde auf GRÜNE Initiative hin zum Doppelhaushalt 2019/2020 einen Bündnisantrag zur< Einführung einer Wettbürosteuer im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung eingebracht. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Umsetzung, die Steuer soll zum Januar 2020 eingeführt werden. Der Rat muss die Vergnügungssteuersatzung dazu noch anpassen.

Hintergrund:

Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine kommunale Wettbürosteuer in seinem Urteil von Juli 2017 grundsätzlich für zulässig erklärt. Laut dem Urteil handelt es sich bei der Wettbürosteuer um eine örtliche Aufwandsteuer, zu deren Erhebung die Kommunen im Prinzip berechtigt sind. Ein von der Stadt Dortmund ursprünglich gewählter und beklagter Flächenmaßstab verletzte allerdings die Steuergerechtigkeit. Den sachgerechtesten Maßstab für eine Vergnügungssteuer bildet nach Auffassung des Gerichts stattdessen der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand, also der Wetteinsatz.

Die Gefahr besteht darin, durch übermäßiges Glücksspiel die Kontrolle darüber zu verlieren und abhängig zu werden. Das verspielte Geld und die Konsequenzen können betroffene Personen und ihre Familien ruinieren. Sie leiden unter den weitreichenden negativen psychosozialen und materiellen Folgen wie hohe Spielschulden, wirtschaftliche und soziale Notlage bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Die Vergnügungssteuersatzung der LHH sieht bislang zwar eine Besteuerung von Glücksspielautomaten vor, allerdings keine Besteuerung von Wetten und Wettbüros.

Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) stellt für die 24 Standorte von Glücksspielsuchtfachkräften in Niedersachsen fest, dass die Zahl der Rat suchenden Klient*innen, die "Sportwetten" als das für sie problematische Spiel bezeichnen, in den letzten Jahren deutlich, statistisch signifikant angestiegen ist. Seit 2013 erhebt sie Sportwetten differenziert nach dem Ort des Spielens. Dabei hat sich der Anteil von Klient*innen mit Sportwettern im Internet von 7,6% in 2014 auf 9,7% in 2018 erhöht. Für die Klient*innen mit Sportwetten vor Ort veränderte sich der Anteil von 2014 4,2% auf 2018 5,8%. Außerdem liegt das durchschnittliche Einstiegsalter in diese Glücksspielform nach den Automaten in Gaststätten am untersten Ende. Damit sind erhebliche Gefahren für die Entwicklung einer Glücksspielsucht verbunden - je früher das Einstiegsalter, desto schneller und leichter die Entwicklung eines problematischen Verhaltens.